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Sollten sich bei der Prüfung der Arzneimittelbestellung bzw. der ärztlichen Verordnung Unklarheiten oder Bedenken ergeben, müssen diese ggf. nach Rücksprache mit dem Patienten bzw. mit dem
verordnenden Arzt beseitigt werden.
Werden nach Rücksprache mit dem Arzt bei Vorliegen einer Verordnung Änderungen der Medikation vorgenommen oder wird das verordnete Arzneimittel aufgrund der Bestimmungen des § 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
SGB V ausgetauscht ("aut idem") bzw. aufgrund des § 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V ein Import abgegeben, ist der Patient darüber in geeigneter Weise zu informieren.
Nach § 11a Nr. 3 Buchst. A ApoG muss das bestellte Arzneimittel innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung/Verschreibung versandt werden, soweit das Arzneimittel in dieser Zeit zur
Verfügung steht, es sei denn, es wurde mit dem Patienten eine andere Absprache getroffen. Wenn erkennbar ist, dass sich die Versendung des bestellten Arzneimittels verzögert, ist der Patient in
geeigneter Weise darüber zu informieren.
Der Patient kann die Beratung durch pharmazeutisches Fachpersonal der Apotheke nutzen. Die Beratung kann per E-Mail erfolgen oder telefonisch während der auf der Apothekenhomepage angegebenen
Öffnungszeiten der Apotheke.
Bei Problemen bei der Anwendung des Arzneimittels sollte der Patient Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufnehmen.
Löwen Apotheke
Lichtentaler Str. 3
76530 Baden-Baden
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